Verkehrsrecht
Nach einem Verkehrsunfall oder Verkehrsverstoß sieht sich der Betroffene einer Fülle von Fragen und Problemen ausgesetzt. Aus den vielfältigen Konstellationen, bei denen Ihnen Rechtsanwalt Tönges beratend zur Seite steht, seien auszugsweise folgende genannt:
- Führerscheinentzug
- Bußgeldverfahren (Geschwindigkeitsübertretungen, Trunkenheit im Verkehr, usw.)
- Rechtsbeistand nach Verkehrsunfällen (Schmerzensgeld, Schadenersatz, usw.)
- Rechtsberatung rund um den Fahrzeugkauf
Verkehrsunfallregulierung
Überlassen Sie die Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall nicht der gegnerischen Versicherung: diese vertritt nicht Ihre Interessen, sondern nur ihre eigenen. Schon die Auswahl eines eigenen Kfz-Sachverständigen ist für die weitere Schadenregulierung von entscheidender Bedeutung. Es wäre daher ein entscheidender Fehler, die Schadenshöhe nur durch einen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung feststellen zu lassen. Die wenigsten Geschädigten wissen, dass es ihr gutes Recht ist, sich selbst einen Sachvertändigen zu nehmen, welcher die Schäden am eigenen Fahrzeug – inklusive einer etwaigen Wertminderung – beziffert (eine Ausnahme gilt bei sog. Bagatellschäden, bei welchen sich der Geschädigte mit einem Kostenvoranschlag einer Werkstatt begnügen muss). Versicherungen täuschen Freundlichkeit bei der Schadenregulierung häufig nur vor, indem z.B. dem Geschädigten angeboten wird, das gesamte Schadenmanagement inklusive Auswahl der Reparaturwerkstatt und der Mietwagenfirma für ihn zu übernehmen. Daher gilt es bei einem Verkehrsunfall nicht nur die Polizei hinzuzuziehen, sondern im nächsten Schritt direkt anwaltliche Hilfe zu suchen. Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, muss Ihnen die gegnerische Kfz-Versicherung nicht nur die Anwalts- sondern auch die Sachverständigenkosten ersetzen. Machen Sie sich also nicht die Mühe, die Schadenregulierung selbst in die Hand zu nehmen – jeder Fehler kostet Sie im Zweifel Ihr Geld.
In den Fällen, in denen ein Mitverschulden Ihrerseits in Betracht kommt und Sie entsprechend Ihrer Mithaftungsquote anteilig die Kosten des Rechtsanwalts und/oder des Sachverständigen tragen müssten, hilft eine etwaig bestehende Rechtschutzversicherung weiter.
Schmerzensgeld
Soweit Sie bei einem Unfall unverschuldet verletzt wurden, ist die Bemessung eines angemessenen Schmerzensgeldes ohne eine kompetente juristische Beratung nur schwer möglich. Der Anwalt ist in der Lage, bei den behandelnden Ärtzen entsprechende Arztberichte einzuholen und aufgrund derer ein angemessenes Schmerzensgeld zu beziffern. Auch Schadensersatzansprüche im Hinblick darauf, dass Sie verletzungsbedingt Ihren Haushalt nicht mehr führen können – Stichwort „Haushaltsführungsschaden“ – können nur durch einen Anwalt beziffert werden.
Ist ein Unfallbeteiligter verletzt worden, wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Unfallverursacher wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung geführt. Einsicht in die Ermittlungsakte erhalten Sie nur durch einen Rechtsanwalt. Da die gegnerischen Versicherungen ohne Akteneinsicht den Schaden nicht regulieren und ihr Regulierungsverhalten nach der Ermittlungsakte richten – diese enthält z.B. die entscheidenden Zeugenaussagen zum Unfallgeschehen – ist eine sinnvolle Schadenregulierung ohne anwaltliche Hilfe kaum möglich. Begeben Sie sich mit der Gegenseite auf Augenhöhe und nehmen Sie sich einen Anwalt, der Ihnen zu Ihrem Recht verhilft.
Führerschein
Sind Sie geblitzt worden oder sind Sie unter Alkoholeinfluss gefahren? Schnell erreicht Ihr Punktekonto einen Zählerstand von „8“ und der Entzug der Fahrerlaubnis droht. Oder es droht ein Fahverbot von 1,2 oder 3 Monaten. Oft stehen berufliche Existenzen auf dem Spiel, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird oder ein mehrmonatiges Fahrverbot droht. Fehler bei einer Geschwindigkeitsmessung kommen häufiger vor als gedacht. Nur über einen Rechtsanwalt erhalten Sie Einsicht in die Ermittlungsakte – und nur anhand dieser kann überprüft werden, ob der Bußgeldbescheid fehlerhaft und aufzuheben ist. Selbiges gilt im Hinblick auf ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss. Hier drohen zusätzliche strafrechtliche Konsequenzen (Geld- oder Freiheitsstrafe), die der Betroffene nicht unterschätzen sollte. Auch hier gilt es, mit der betreffenden Behörde bzw. der Staatsanwaltschaft und dem Gericht eine Waffengleichheit herzustellen und sich nicht in sein Schicksal zu begeben. Bei Taten, welche fahrlässig begangen werden können, hilft zudem eine etwaig bestehende Rechtsschutzversicherung weiter.
Fahrzeugkauf
Haben Sie ein Fahrzeug erworben und dieses ist entgegen des Kaufvertrages nicht frei von Mängeln? Oder der Verkäufer hat sogar einen Unfallschaden verschwiegen? Die Konstellationen, in denen der Käufer Schadensersatzansprüche geltend machen – oder sogar das Fahrzeug zurückgeben – kann, sind vielfältig. Nur mit anwaltlicher Hilfe ist oft das Kleingedruckte im Vertrag zu verstehen und die taktische – oder vom Gesetzgeber gefordrete – Vorgehensweise richtig gewählt. Fehler zu Beginn der Auseinandersetzung mit dem Verkäufer können erhebliche (finanzielle) Folgen haben. Ein anwaltlicher Besitand kann Ihnen die entscheidenden Vorteile bringen.
Sie benötigen anwaltliche Hilfe im Verkehrsrecht? Nehmen Sie jetzt mit der Rechtsanwaltskanzlei Tönges Kontakt auf und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin.
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