Strafrecht
Zum Strafrecht gehören insbesondere Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit, das Leben, die persönliche Freiheit sowie Eigentums- und Vermögensdelikte. Zum Beratungsspektrum von Rechtsanwalt Oliver Tönges gehören daher u.a.:
- Ordnungswidrigkeiten
- Bußgeldverfahren
- Verkehrsdelikte (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr usw.)
- Eigentumsdelikte (z.B. Diebstahl)
- Vermögensdelikte (z.B. Betrug)
Sie haben Post von der Polizei bekommen und sollen zu einem Vernehmungstermin erscheinen? Oder Sie sollen eine schriftliche Stellungnahme abgeben? Wer jetzt unvorbereitet mit der Polizei Kontakt aufnimmt, begeht womöglich einen später nicht mehr korrigierbaren Fehler:
Die wenigsten wissen, dass sie nicht verpflichtet sind, bei der Polizei Angaben zum Sachverhalt zu machen. Es ist Ihr gutes Rech zu Schweigen – und von diesem Recht sollten Sie auch Gebrauch machen. Hieraus entstehen Ihnen entgegen landläufiger Meinung auch keinerlei Nachteile. Sobald Sie sich einem strafrechtlichen Vorwurf ausgesetzt sehen, sollten Sie sich einen anwaltlichen Beistand nehmen. Der Rechtsanwalt wird sich für Sie als Verteidiger bestellen und zunächst bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragen. Erst aufgrund der Akteneinsicht – und diese bekommt nur ein Rechtsanwalt – wissen Sie genau, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Zeugenaussagen und andere Beweismittel der Staatsanwaltschaft vorliegen, etc. In Kenntnis der Ermittlungsakte können Sie mit Ihrem Anwalt die weitere Vorgehensweise besprechen. Ein Ermittlungsverfahren kann z.B. folgenden Verlauf nehmen:
Einstellung des Verfahrens
Primäres Ziel ist es natürlich, dass das Ermittlungsverfahen eingestellt wird – und dies ist bei kleineren und mittleren Delikten nicht selten der Fall. Entweder, weil Sie unschuldig sind und das Verfahren gegen Sie deshalb eingestellt wird. Oder aber Ihre Schuld wäre als gering anzusehen und es bedarf keiner Anklage. Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren gegen Sie dann auch mit oder ohne Auflage – z.B. Zahlung eines bestimmten Geldbetrages an eine gemeinnützige Organisation – einstellen. In beiden Fällen gelten Sie als nicht vorbestraft, was insbesondere bei bestehenden oder künftigen Arbeitsverhältnissen bedeutsam ist.
Strafbefehl
In geeigneten Fällen kann auch eine Verurteilung im schriftlichen Verfahren erfolgen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlässt das Gericht einen Strafbefehl – wird hiergegen kein Rechtsmittel eingelegt, wirkt dieser wie ein rechtskräftiges Urteil. Für den Beschuldigten hat dies den Vorteil – wenn ein Freispruch ohnehin nicht in Betracht kommt -, dass ein mitunter nervenaufreibendes öffentliches Verfahren vor Gericht vermieden wird und auch damit einhergehende entsprechende Prozesskosten.
Anklage
Soweit eine Einstellung im Ermittlungsverfahren und auch eine Erledigung mittels Strafbefehl ausscheidet, kommt es zu einer Anklage vor Gericht. Es findet ein (mitunter auch mehrere) Verhandlungstermin statt, in welchem das Gericht prüft, ob der von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklagevorwurf zutrifft oder nicht. Ist das Gericht von der Schuld des Angeklagten überzeugt (z.B. aufgrund entsprechender Zeugenaussagen), so wird es den Angeklagten verurteilen. Jedoch kann sich in einer Verhandlung auch die Unschuld des Angeklagten herausstellen – dann erfolgt ein Freispruch. Selbiges gilt, wenn dem Angeklagten die ihm vorgeworfene Straftat nicht nachgewiesen werden kann. Oftmals wird das Verfahren jedoch auch eingestellt – sei es mit oder ohne Auflagen. Es ist keinesfalls ratsam, ohne anwaltliche Hilfe eine Verhandlung vor Gericht durchzustehen. Womöglich tritt eine Rechtsschutzversicherung ein, was dann der Fall sein kann, wenn der Tatvorwurf sich auf eine fahrlässig begangene Straftat bezieht (z.B. fahrlässige Körperveletzung).
Scheuen Sie sich nicht, bereits im Vorfeld nach den voraussichtlich entstehenden Anwaltsgebühren zu fragen. Gerne gibt Ihnen Rechtsanwalt TÖNGES Auskunft, welche Kosten voraussichtlich auf Sie zukommen werden.
Sie benötigen anwaltliche Hilfe im Strafrecht? Nehmen Sie jetzt mit der Rechtsanwaltskanzlei Tönges Kontakt auf und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin.
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