Was kostet anwaltliche Hilfe?
Da die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts nicht unerheblich von der Frage der Kosten mitbestimmt wird, legt Herr Rechtsanwalt Tönges in jedem Stadium der Beratung besonderen Wert auf Kostentransparenz. Nachfolgend möchten wir Ihnen deshalb einen kurzen Überblick über das anwaltliche Gebührenrecht geben:
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
In Deutschland ist die Höhe der Anwaltsgebühren seit dem 01.07.2004 gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Höhe der darin enthaltenen Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Gegenstands- bzw. Streitwert der Angelegenheit.
Eine Abweichung von dieser Gebührenordnung ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch einer schriftlichen Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant. Die Vereinbarung geringerer als der gesetzlichen Gebühren des RVG ist nur im außergerichtlichen Bereich erlaubt.
Stundenhonorar oder Pauschale
Die Berechnung der Honorare nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert kann indes auf beiden Seiten zu unbefriedigenden Ergebnissen führen. Deshalb bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit der Abrechnung auf Grundlage eines zuvor vereinbarten Stundenhonorars oder einer festen Pauschale an. Pauschalhonorare kommen in der Regel in den Fällen in Betracht, in denen aus unserer Sicht der voraussichtliche Arbeits- und Zeitaufwand abschätzbar ist.
Selbstverständlich kalkulieren wir für Sie vor jedem Prozessbeginn das Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung, um Ihnen böse Überraschungen zu ersparen. Sprechen Sie uns an, wir erläutern Ihnen gerne die zu erwartenden Beratungskosten und helfen, eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
Ein Beispiel
Der Mandant wünscht zunächst die außergerichtliche anwaltliche Geltendmachung eines Betrages in Höhe von € 4.000,00. Da auch nach dem anwaltlichen Mahnschreiben seitens des Schuldners keine Zahlung erfolgt, erhebt der Rechtsanwalt im Auftrag des Mandanten Klage vor dem Amtsgericht. Es entstehen folgende Kosten (Regelgebühren) nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):
Geschäftsgebühr VV 2300 | 361,40 |
Verfahrensgebühr VV 3100 | 180,70 |
Terminsgebühr VV 3104 | 333,60 |
Auslagenpauschale VV 7002 | 40,00 |
19% Umsatzsteuer | 173,98 |
Gerichtskosten | 420,00 |
Gesamtsumme | 1.509,68 |